Der Schutzvertrag: 
Der Schutzvertrag regelt die Eigentums- und Besitzrechte nach Adoption.
Den Schutzvertrag erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig vor Ankunft Ihres Hundes.

Die Schutzgebühr:
Die Schutzgebühr beträgt 420 Euro und ist mit Abschluss des Schutzvertrags vor Einreise Ihres Hundes zu begleichen.
Bei „Oldies“ oder bei Hunden, die noch tierärztlicher Behandlung bedürfen, ist die Schutzgebühr manchmal auch Ermessenssache.

Zur Erklärung der AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG

Die Schutzgebühr ist kein „Preis“, der einfach so für Tiere verlangt wird. Sie dient, wie der Name schon sagt, in erster Linie dem Schutz der Tiere.

Die Schutzgebühr dient aber nicht nur dem Schutz der vermittelten Tiere, sondern ist auch ein notwendiger Beitrag zu den täglich anfallenden Ausgaben. Mit Idealismus und Engagement alleine lassen sich leider keine Kosten begleichen. Die Tierschützer und auch wir wollen für unsere Schützlinge natürlich die bestmöglichste Betreuung und tierärztliche Versorgung gewährleisten. Die Kosten für den Tierarzt sind oftmals hoch, aber auch Unterkunft und Futter müssen bezahlt werden.

Die Schutzgebühr deckt meist auch nicht alle Kosten, die entstehen, bis ein Hund sicher in seiner Familie angekommen ist.
Viele Hunde sind auch schon älter oder krank, wurden angefahren oder unter schrecklichen unwürdigen Bedingungen gehalten – ihnen allen soll die bestmögliche Versorgung zukommen.
Die Schutzgebühr dient nicht nur der Kostendeckung des vermittelten Hundes. Sie kommt auch jenen Hunden zugute, die vielleicht lange auf ihre Familie warten müssen oder auch nie das Glück haben werden, ein eigenes Zuhause zu finden. Leider reichen die Schutzgebühren alleine nicht zur Deckung aller anfallenden Kosten, daher sind die Tierschützer zusätzlich auf Ihre Spenden angewiesen.
Ein Überblick der Kosten, die regelmäßig anfallen:
– Mikrochip und EU-Heimtierausweis
– Futter, Unterkunft und medizinische Versorgung der Hunde.
– Kosten für Kastrationen, Impfungen, Bluttest, Medikamente, Operationen, Wurmkuren und andere tierärztliche Behandlungen
–  Flugkosten/Transportkosten/Fahrtkosten, sowie Kosten für Transportboxen
– Rücksendung von Transportboxen oder Paletten-Transport für dringend Benötigtes/Ihre Sachspenden
– Kosten für die Versorgung der Hunde auf Pflegestellen in Deutschland
– Tierarztbesuche von Pflegestellenhunden, Fahrtkosten bei Vorkontrollen und Flughafenbetreuung, Spendentransportfahrten

Wir alle arbeiten ALLESAMT EHRENAMTLICH

Schutzgebühren und Spenden kommen in jedem Fall den Hunden zugute und nicht selten zahlen wir anfallende Kosten aus eigener Tasche….
da leider oft auch Schutzgebühren und Spenden einfach nicht ausreichen um alle Kosten zu decken…